Für ein paar Fränkli mehr
Früher
war es in königlichen Familien Sitte, Prügelknaben in Dienst zu nehmen, welche
die Ehre hatten, auf ihren profanen Rücken eine angemessene Strafe
entgegenzunehmen, wenn sich einer der Sprösslinge aus königlichem Geblüt
einen Verstoß gegen die Regeln des guten Benehmens erlaubt hatte. Das moderne
politische System in Europa führt diese Praxis in gewissem Grade fort durch die
Schaffung kleiner Pufferstaaten, welche bei inneren Streitigkeiten, durch die
die Harmonie des „Gleichgewichts der Kräfte“ gestört werden kann, zum Sündenbock
gemacht werden … Ein solcher Sündenbock oder Prügelknabe ist Griechenland
– dieselbe Rolle spielen Belgien und die Schweiz. Der einzige Unterschied
besteht darin, daß diese modernen politischen Sündenböcke infolge ihrer
anomalen Lebensverhältnisse selten die Strafen nicht verdienen, mit denen sie
beehrt werden.
Friedrich
Engels: „Die politische Lage der schweizerischen Republik“ (1853)
Ressentiments
gegen Schweizer sind so ausgeprägt und verbreitet, daß man mit einigem Recht
von einem grassierenden Antihelvetismus sprechen kann. Die ehemalige französische
Präsidentschaftskandidatin Ségolène Royal unterstellte den Schweizern
„raubtierhafte Praktiken“, der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
drohte ihnen mit der „Kavallerie“. Der libysche Diktator Gaddafi rief unlängst
zum „Dschihad“ gegen die Schweiz auf, sein Sohn soll gar gesagt haben:
„Ich würde die Schweiz auslöschen, hätte ich eine Atombombe.“
Mit
dem Haß einher geht Ignoranz. In dem Film „Der Dritte Mann“ sagt Harry
Lime: „Denk dran, was Mussolini gesagt hat: In den dreißig Jahren unter den
Borgias hat es nur Krieg gegeben, Mord und Blut, aber dafür gab es
Michelangelo, Leonardo da Vinci und die Renaissance. In der Schweiz herrschte brüderliche
Liebe, fünfhundert Jahre Demokratie und Frieden. Und was haben wir davon? Die
Kuckucksuhr!“ In Wahrheit stellen die Schweizer gar keine Kuckucksuhren her.
Man sagt ihnen solche Dinge nach, weil man ihnen jede Schandtat zutraut, und
weil die meisten Menschen wenig über die Schweiz wissen. Das betrifft auch die
Wirtschaft, die entgegen dem Vorurteil keineswegs nur aus Banken besteht. Die
Finanzbranche hat in der Schweiz zwar eine größere Bedeutung als in anderen Ländern,
doch neben ihr ist noch genug Platz für allerlei Industrie – die nicht nur
Schokolade, Käse und Uhren herstellt.
Die
Globalisierung begann in der Schweiz bereits im 19. Jahrhundert; es fehlte ein
bedeutender inländischer Markt, dafür aber waren die Schweizer anderen
Nationen voraus, was die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte betraf. Man
denke etwa an Julius Maggi. Maggi wurde in den 1880er Jahren zum Pionier des
Fast Food, zum Chef der PR-Abteilung machte er den jungen Frank Wedekind
("Vater, mein Vater! / Ich werde nicht Soldat, / Dieweil man bei der
Infantrie / Nicht Maggi-Suppen hat! // Söhnchen, mein Söhnchen! / Kommst du
erst zu den Truppen, / So ißt man dort auch längst nur Maggi's /
Fleischconservensuppen."). Maggis Landsmann
Henri Nestlé hatte schon einige Jahre früher einen weltweit agierenden
Lebensmittelkonzern geschaffen(1947 fusionierten der Milchpulver- und der Brühwürfelhersteller).
Auch
in anderen Branchen machen Schweizer seit jeher von sich reden. Der
Rohstoffkonzern Glencore gehörte 2008 mit einem Umsatz von 150
Milliarden Dollar zu den zehn größten Unternehmen Europas, auf der Webseite
„Mines and Communities“, die sich mit Umweltzerstörung und
Menschenrechtsverletzungen durch Bergbaukonzerne befaßt, behauptet Glencore mit
228 Einträgen einen der vorderen Plätze. Holcim (ehemals Holderbank)
ist einer der weltgrößten Zementproduzenten, Schindler einer der
wichtigsten Hersteller von Aufzügen und Rolltreppen. Der Schweizer
Elektrokonzern ABB, der früher BBC hieß (für Brown Boveri & Cie),
beschäftigt 120.000 Angestellte in über hundert Ländern. Die Firma Adecco
ist vielen Arbeitslosen ein Begriff, die Namen des Kranherstellers Liebherr
und des Spediteurs Kühne&Nagel findet man an jedem Hafen der Welt.
Bekannt ist die Schweiz auch für ihre chemische Industrie, spätestens seit
1986, als der Basler Chemiekonzern Sandoz den Rhein in sattem Rot färbte.
Das Konzept des integrierten Chemie- und Pharmakonzerns (Autolacke und
Medikamente aus einer Hand) wurde in den neunziger Jahren fallengelassen, durch
die Fusion der Pharmasparten von Sandoz und Ciba Geigy entstand die Firma
Novartis, die ebenso wie der Schweizer Tamiflu-Hersteller Roche zu
den weltgrößten Pillendrehern zählt. Aus einem Spin-Off von Novartis ging vor
zehn Jahren Syngenta hervor, der weltweit zweitgrößte Hersteller von
genmanipuliertem Saatgut.
Die
Schweizer Wirtschaft besteht also mitnichten nur aus Banken. Doch auf diesem
Gebiert ist sie besonders berühmt. Als die wichtigsten Gründe, warum viele
Reiche seit dem 19. Jahrhundert ihr Kapital in die Schweiz bringen, werden immer
wieder die folgenden genannt: Politische und ökonomische Stabilität, ein
stabiles Bankwesen und eine stabile Währung, die - und das ist wichtig, weil es
noch vor 30 Jahren keineswegs selbstverständlich war - frei konvertierbar ist.
Viele
schätzen freilich auch das Bankgeheimnis – etwa die CDU, die 20 Jahre lang
Schwarzgeldkonten in der Schweiz unterhielt (der ehemalige Bundesinnenminister
Kanther, der 1993 ein Geldwäschegesetz eingeführt hatte, wurde bekanntlich in
Zusammenhang mit Schweizer Konten zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten auf
Bewährung verurteilt). Aufgrund des Bankgeheimnisses kooperiert die Schweiz
nicht mit ausländischen Steuerfahndern. Vor Datendiebstahl schützt es
allerdings nicht. Das haben die Kunden von Schweizer und Liechtensteiner Banken
in den letzten Jahren erfahren müssen – der ehemalige Vorstandsvorsitzende
der Deutschen Post beispielsweise, oder der früher Springreiter Paul Schockemöhle,
der, wie Leo Müller in seinem Buch Tatort Zürich schreibt, an einem
schwarzen Tag von seinem Liechtensteiner Bankier die Nachricht erhielt: „Sie müssen
sofort kommen, das Pferd ist erkrankt.“ (Vor Gericht sagte der Bankier später
aus, daß man „in dieser Pferdesprache redete“ seit Schockemöhle zum
erstenmal Probleme mit dem Finanzamt gehabt hatte.)
Das
Bankgeheimnis ist in der Schweiz seit 1935 Gesetz. Einer früheren Behauptung
zufolge sei es eingeführt worden, um deutsche Juden und NS-Gegner, die ihr Vermögen
in die Schweiz brachten, vor der Gestapo zu schützen. Der Berner Historiker
Peter Hug hat diese Geschichte vor einigen Jahren als „Märchen“ entlarvt,
das erstmals im November 1966 in einem Bulletin der Schweizerischen
Kreditanstalt (SKA) aufgetaucht(und bald auch von Kritikern des Bankgeheimnisses
geglaubt und weitererzählt worden) sei. Warum gerade damals? Weil die Schweiz
zu jener Zeit außenpolitisch unter großem Druck gestanden habe, so Hug:
Deutschland und Frankreich hätten sich über Steuerflucht geärgert, die USA hätten
das Bankgeheimnis mißbilligt, weil es ihrer Meinung nach kriminellen oder auf
politischen Umsturz ausgerichteten Gruppen hätte ermöglichen können, ihre
Gelder zu verstecken. Darüber hinaus hätten sie befürchtet, daß es
sowjetischen Versuchen, im Westen Einfluß auf strategisch wichtige Firmen zu
gewinnen, hätte Vorschub leisten können, so Hug. Das Bankgeheimnis bedurfte
also einer moralischen Legitimation.
Den
wirklichen Grund für dessen gesetzliche Festschreibung sieht Hug in einem
Skandal der frühen dreißiger Jahre. Am 26. Oktober 1932 verhaftete die französische
Polizei in einer Pariser Wohnung in der Nähe der Champs Elysées den Direktor
und den Vizedirektor der Basler Handelsbank und den Leiter von deren Pariser
Filiale. Sie waren gerade im
Begriff, Wertpapiercoupons in Empfang zu nehmen, unter Umgehung der in
Frankreich geltenden 20-prozentigen Couponsteuer. Der Polizei fiel ein
Verzeichnis von 2000 französischen Kunden in die Hände, die der Bank am Fiskus
vorbei ein Vermögen von zwei Milliarden französischen Francs anvertraut
hatten. Am 10. November gab ein sozialistischer Abgeordneter in der französischen
Nationalversammlung die Namen prominenter Steuerhinterzieher bekannt. Darunter
waren Bischöfe, Generäle, der Automillionär Peugeot und der Besitzer der
Tageszeitung „Le Figaro“. Den Schweizer Banken fügte diese Affäre großen
Schaden zu, da viele Franzosen ihr Geld aus der Schweiz abzogen. Hug zufolge sei
deshalb Ende 1934 das Bankgesetz verabschiedet worden, in dessen Artikel 47 es
heißt:
„Mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ,
Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank, als Organ oder
Angestellter einer Prüfgesellschaft anvertraut worden ist oder das er in dieser
Eigenschaft wahrgenommen hat; b. zu einer solchen Verletzung des
Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht. Wer fahrlässig handelt, wird
mit Buße bis zu 250 000 Franken bestraft.“
Dies
sind keine drakonischen Strafen, und die Bestimmung über das Bankgeheimnis ist
nur einer von 56 Artikeln. Der Schweizer Historiker Robert Vogler, Autor des
Buches Swiss Banking Secrecy: Origins, Significance, Myth, bestreitet
deshalb einen direkten Zusammenhang zwischen dem Skandal in Paris und der
Verabschiedung des Bankgesetzes. Sie ging seiner Meinung nach auf die
Finanzkrise der frühen dreißiger Jahre zurück, die dazu geführt habe, daß
die Banken ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen eine Regulierung der Branche
hätten aufgeben müssen. Der Artikel über das Bankgeheimnis sei nur die
Kodifizierung dessen gewesen, was auch vorher schon gegolten habe, so Vogler. In
der anderen Hauptsache stimmt er allerdings seinem Kollegen zu: „Die Idee, daß
das Bankgeheimnis aus humanitären Gründen erlassen worden sei, ist nicht zu
belegen und gehört ins Reich der Mythen.“
Die
humanitäre Rechtfertigung des Bankgeheimnisses wurde allerdings nicht völlig
fallengelassen, sondern behutsam an den Zeitgeschmack angepaßt: „Für mich
ist es in höchstem Maße moralisch vertretbar, Vermögenswerte von fiskalisch
Verfolgten vor dem Zugriff ihrer Behörden zu schützen“, sagte der bekannte
Bankier Hans-Dieter Vontobel einmal in einer Rede. Wer mehr als die Hälfte
seiner rechtmäßigen Einkünfte für Steuern und Abgaben hergeben müsse, sei
"faktisch ein Staatssklave“ und bedürfe „besonderer Anteilnahme und
Hilfe".
Die
Angaben darüber, wie groß der Anteil des Geldes von Steuerflüchtlingen an den
gesamten Einlagen der Schweizer Banken ist, sind sehr unterschiedlich. Die Bank
Crédit Suisse beziffert die von ihr
verwalteten Vermögenswerte aus „steuersensiblen“ Ländern auf 100
Milliarden US-Dollar – von insgesamt 800 Milliarden. Das wäre also nicht sehr
viel. Eine andere Zahl nennt hingegen Jack Blum, ein amerikanischer Jurist und
Experte für Steuerbetrug. Dem „Time Magazine“ sagte er, 30 Prozent der
Schweizer Bankgeschäfte hätten eine Verbindung zu Steuerflucht, und dies sei
eine „konservative Schätzung“.
Fällt
mit dem Bankgeheimnis die gesamte Schweizer Wirtschaft, oder zumindest der
Bankensektor? Wohl kaum. Die Steuerfluchtgelder haben die Entwicklung der
Schweizer Banken zweifellos begünstigt - und damit
indirekt der gesamten Wirtschaft genützt. Der Umkehrschluß, daß ein
Abzug dieses Kapitals Banken und Wirtschaft in eine Krise stürzen werden, ist
aber nicht zwingend, zumal die Steuerflüchtlinge ihr Geld wohl kaum sofort
abziehen werden. Denn was sollten sie damit anstellen? Sie können es ja nicht
auf das Girokonto ihrer heimischen Sparkasse überweisen. Sie könnten es zwar
in eine andere Steueroase schicken oder als Bargeld (oder Sachwert) nach Hause
bringen. Aber damit würden sie ihr juristisches Problem nicht lösen; denn das
Damoklesschwert hängt ja nicht über dem Schweizer Konto, sondern über dessen
Inhaber. Was ihm droht, ist nicht die Beschlagnahmung seines Vermögens durch
die Schweizer Behörden, sondern eine Geld- oder Gefängnisstrafe in seinem
Heimatland. Der kann er nicht dadurch entgehen, daß er das Geld an einen
anderen Ort bringt, denn die Beweise in Form von Einträgen bei der Bank blieben
ja bestehen und könnten, wenn es in der Schweiz keinerlei Bankgeheimnis mehr gäbe,
vor Gericht verwendet werden. Er wird sein Geld also wohl erstmal in der Schweiz
lassen – es sei denn, es würden Amnestiegesetze erlassen, was aber sicherlich
nicht überall auf der Welt gleichzeitig passieren wird. Was den Schweizer
Banken droht, ist somit nicht ein plötzlicher Abfluß aller Steuerfluchtgelder,
sondern lediglich ein Versiegen des Zuflusses. Sie werden das wahrscheinlich
verkraften, schließlich ist das Bankgeheimnis ja auch nicht ihr einziger
Standortvorteil. Viele Despoten, Unternehmen und Privatpersonen haben ihr Geld
nicht deshalb in der Schweiz, weil sie sich vor dem Finanzamt fürchteten,
sondern weil sie, aus welchen Gründen auch immer, ihr Vermögen nicht - oder
nicht ausschließlich - in den USA oder der EU anlegen wollen. Viel schlimmer
als die Infragestellung des Bankgeheimnisses wäre aus Sicht der Zürcher Banker
wohl ein Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union.
Erschienen in "konkret" 4/2010